Vor- und Nachnamen:
- Wikipedia.org, Polizeigewalt (Kriminologie), unter Bayern, 7. Oktober 2010; Daneben eine Menge andere Fälle

Schule, in der 8.Klasse:
- sueddeutsche.de, Entblößt im Klassenzimmer (2012)
- sueddeutsche.de, Fünf-Euro-Frage (2013)
- sueddeutsche.de, Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt (2013)

Ausweis kontrolliert, Durchsuchung, widersprechen:
- kop-berlin.de, Was darf die Polizei? Was darf sie nicht?, abgerufen 12.12.2015
- autoscout24.de, Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?, abgerufen 12.12.2015
- anwaltauskunft.de, Was darf die Polizei bei einer Personenkontrolle, abgerufen 12.12.2015
Anmerkung: Eigentlich wären die Gesetzesstellen die korrekte Quelle. Diese setzen sich aber aus unterschiedlichen Gesetzesbüchern zusammen, wie der §§ 102, 103 StPO und weitere, aber auch aus Gesetzen der einzelnen Bundesländer, den Landespolizeigesetzen, wie zum Beispiel dem bayerischem Polizeiaufgabengesetz (Jedes Land hat seinen eigenen Namen dafür). Daher wäre es zu verwirrend und umfangreich diese einzeln zu nennen.

Reportage:
- Mit Gewalt in den Knast – Jung, arbeitslos, kriminell (2009), ab Minute 12:52; Anmerkung: Hoffentlich ist es wirklich eine echte Reportage. Es gibt die geringe Wahrscheinlichkeit, dass es Scripted Reality ist, so wie „Auf Streife“, ebenfalls von Sat1. Gerade weil es ganz schön viele Vergehen sind für eine zufällig ausgewählte Person. Aber auch Scripted Reality ist gewissermaßen Realität, zumindest wenn es echte Polizisten sind. Die Serie „Auf Streife“ zeigt im Prinzip das gleiche Bild von Polizisten.

Intim- und Rektalbereich untersucht:
- „Geregelt“ durch: §§ 81a, 81d, 102 StPO, Anmerkung: Die Gesetzestexte sind äußerst uneindeutig daher ist die nächste Quelle wichtig.
- juraforum.de, Durchsuchung von Körperöffnungen-wann rechtlich möglich? (2007); Anmerkung: Am besten den ganzen Forenverlauf lesen, wodurch auch die Problematik zum Vorschein kommt, es korrekt einzuschätzen. Bessere Quelle wäre wünschenswert.

Beförderung:
Diesmal eher Quellen, aus denen man sich selbst die Wahrheit erschließen muss:
- gutefrage.net, Wird man bei der Polizei nach Dienstjahren befördert oder wie läuft das? (2010); Bietet eine gute Zusammenfassung, der folgenden Quellen. Fastlink ist oder war wohl selbst Streifenpolizist siehe: gutefrage.net, Frage an streifenpolizisten: (2015)
- recht-niedersachsen.de, Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen (BRLPoI) (2007); Zeigt im Volltext die Art der Leistungsbewertung; in den Anhängen finden sich sogar die Dokumente die hierfür ausgefüllt werden müssen; Insgesamt wirkt die Leistungsverteilung sehr differenziert und es steht kein Wort von Zahl der Verhaftungen; Auffällig ist Punkt 5.1.1. wo von einer Gaußschen Verteilung der Leistungen gesprochen wird, woraus folgt, dass es nicht um die Leistungen der Polizisten geht, sondern nur um den Vergleich mit den Leistungen der anderen Polizisten. Nur ein sehr kleiner Teil, kann herausragend sein.
- haz.de, Polizeibeamte Beförderung nur nach Leistung (2012); bestätigt, dass nach Leistung befördert wird und zeigt, dass es sogar Leute vor der Pension gibt die noch nicht einmal befördert wurden. Daraus lässt sich schließen, zu wenige Planstellen verfügbar sind, um alle zu befördern.
- ndr.de, Beamten-Ranking bei der Bundespolizei (2015) und spiegel.de, Vorwurf gegen Berliner Bundespolizisten: Jagd auf Unschuldige; Zeigen zwei Einzelfälle in der Bundespolizei, nicht der Landespolizei, die aber schätzungsweise ähnlich strukturiert sind, auch nach den Angaben in den Artikeln.
Die Frage die bleibt ist, wie nun am Ende die Beurteilungen zu Stande kommen, wenn nicht eben durch Top 10 Listen und ähnliches. Wie bewerte ich das Engagement, die Einsatzbereitschaft oder die sinnvolle Prioritätensetzung, wenn nicht durch die Zahl der Verhaftungen und ähnliches?

Sporttest:
- Natürlich werden auch schriftliche Eignungsprüfungen gestellt. Allerdings waren für Menschen in meiner Umgebung (Schulbildung Realschule und Gymnasium), die in Erwägung gezogen haben zur Polizei zu gehen, immer der Sporttest im Vordergrund. Ist ziemlich dünn die Grundlage, daher falls jemand bessere Quellen hat, nur her damit.

noch offen:
- amnesty-polizei.de, Polizeibericht Deutschland 2010, Täter unbekannt (2010), Seite 70ff

selbst noch als Täter dargestellt:
- Als Beispiel ein Fall über drei Artikel hinweg:
rosenheim24.de, Die Polizei hat unser Leben ruiniert! (2011)
sueddeutsche.de, Umstrittener Polizeieinsatz bei Rosenheim, Der unendliche Prozess (2012)
sueddeutsche.de, Umstrittener Polizeieinsatz bei Rosenheim, Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben (2012)

interne Ermittlung:
- Die einzigen Hinweise, wo es eine getrennte interne Ermittlung gibt sind das D.I.E. Hamburg, Interne Ermittlungen Bremen (seit 2009), Interne Ermittlung München und Nürnberg (seit 2013) (siehe augsburger-allgemeine.de, Prügelvorwürfe gegen Polizei: Innenminister Herrmann reagiert); Anmerkung: Man sieht an den Jahreszahlen, dass dies ein sehr neuer Trend ist
- Hinweise ohne Trennung: express.de, Staatsanwalt ermittelt gegen vier Polizisten Andreas M.: Er bleibt für immer ein Pflegefall (2014); Anmerkung: ganz unten
- wikipedia.de, Polizei (Deutschland), Vorgehen bei Rechtsverstößen, Stand 22.12.2015; Anmerkung: Wikipedia arbeitet hier leider ohne Quellen, schreibt Ermittlungen werden in der Regel nicht von Polizeibeamten der betroffenen Dienststelle, sondern von auswärtigen Dienststellen (zum Beispiel aus dem Nachbarkreis) durchgeführt. Die Frage ist, warum sollte die benachbarte Dienststelle Kollegen an den Pranger stellen?
- Youtube.de, Polizeigewalt – Hat die Polizei ein Gewaltproblem? _ ZDF LogIn, ab Minute 24:50, Martin Herrnkind von amnesty international
- amnesty-polizei.de, Polizeibericht Deutschland 2010, Täter unbekannt (2010), Seite 115 Punkt 9; Anmerkung: Es wird dort nur indirekt gesagt.

Man kennt sich:
- Youtube.de, Polizeigewalt – Hat die Polizei ein Gewaltproblem? _ ZDF LogIn, ab Minute 35:50
- amnesty-polizei.de, Polizeibericht Deutschland 2010, Täter unbekannt (2010), Seite 116 Punkt 10; Anmerkung: Es wird dort nur indirekt gesagt.

97% der Anzeigen gegen Polizisten zu keiner Anklage:
nk.nomos.de, Körperverletzung im Amt durch Polizisten und die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften – aus empirischer und strafprozessualer Sicht, Seite 4 ff (2013)

Gegenanzeige des Polizisten wegen Körperverletzung:
- Youtube.de, Polizeigewalt – Hat die Polizei ein Gewaltproblem? _ ZDF LogIn, ab Minute 19:00, Martin Herrnkind von amnesty international
- regensburg-digital.de, Polizisten anzeigen lohnt sich nicht (2014)

Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung durch einen Richter gering:
nk.nomos.de, Körperverletzung im Amt durch Polizisten und die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften – aus empirischer und strafprozessualer Sicht, Seiten 7-8 (2013)

Ansehen des Amtes besonders herabsetzt:
Bundesbeamtengesetz §77 Absatz 1

regelmäßigem Cannabiskonsum:
dir-bundesbereitschaftspolizei.gdpbundespolizei.de, Betäubungsmittelkonsum und Disziplinarrecht (2002); Anmerkung: evtl. nur über die Suchfunktion auf dieser Seite auffindbar.

nicht befördert werden:
- michaelbertling.de, Disziplinarrecht der Beamten: Keine Beförderung während laufenden Disziplinarverfahrens (2013?)

Falschaussagen für ihre Kameraden:
- noz.de, Video entlarvt Polizeigewalt in Herford – frisierte Akten? (2014)
- taz.de, Falschaussage in den 80ern, Spätes Geständnis eines Polizisten (2008)
- sueddeutsche.de, Video von Polizeieinsatz verschwunden, Vermisste Beweise (2010)
- taz.de, Prozess gegen Pfarrer Lothar König, Video belegt Polizeigewalt (2013)
- ccc.de, Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu den Videomitschnitten der Polizeilichen Gewaltmaßnahmen im Rahmen der Demo „Freiheit statt Angst“ vom 12.09.2009 (2009)

doppelt so viele Krankheitstage wie andere Berufstätige:
Der Krankenstand ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmodelle überraschend schwer zu ermitteln. Krankenstand Polizei:
- Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode, Drucksache 16/1036 (2012)
- gpd.de, GdP M-V: Krankenstand bei der Polizei auf Rekordhoch
- focus.de, Hoher Krankenstand bei Polizei beschäftigt Gewerkschafter (2015)
Damit kommt man auf 35-37 Krankheitstage.
Krankenstand Durchschnitt:
destatis.de, Krankenstand (2014)
Hier wären es nur 10 Krankheitstage. Allerdings werden in dieser Statistik nur Krankmeldungen erfasst, mit Abwesenheitsdauer von mehr als drei Tagen.
Mehr zu Berechnungsarten unter:
- wikipedia.org, Krankenstand (Stand 24.12.2015)

Korpsgeist:
- wikipedia.org, Polizeigewalt (Kriminologie), Falsch verstandener Korpsgeist, Stand 23.12.2015

Schichtdienst und die Arbeit am Wochenende:
- gdp.de, Schichtdienst und Arbeitsbelastung von Polizistinnen (2012)

in Dienst zu versetzen:
- Es gibt nach den Polizeigesetzen keinen Bereich der nur zulässig wäre, wenn der Polizist im Dienst ist. Es geht immer um die Polizei, den Polizeibeamten usw. Daher kann er auch in seiner Freizeit polizeiliche Maßnahmen ergreifen.
- Siehe auch: gutefrage.net, Polizisten in den Dienst versetzen, wo steht das? (2011)

Stellenabbaus bei der Polizei:
- welt.de, Stellenabbau schwächt Polizei im Kampf gegen den Terror (2015); Anmerkung: Eigentlich findet man diese Information an sehr vielen Stellen und auch an besseren. Aber dieser Link vereint Terrorpanik und relevante Informationen auf satirische Art und Weise.