Bei diesem Text benötige ich noch dringend Hilfe von fachkundigen Menschen, die das Rechtssystem mehr verstehen als ich es vermag. Die hier vorgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, müssen in Ermangelung meiner Kompetenz auf diesem Gebiet aber nicht unbedingt in Gänze der Wahrheit entsprechen. Also helft mir bitte, den Text zu verbessern.


Das deutsche Strafrecht gilt als eines der fortschrittlichsten der Welt. Aufgrund der letzten zwei Weltkriege wurde es immer wieder reformiert, wodurch viele alte Regelungen abgeschafft werden konnten. Betrachtet man andere Länder wie etwa die USA, findet sich dort ein Wust aus alten Gesetzen einzelner Staaten, in denen es beispielsweise verboten ist Oralverkehr zu vollziehen oder es bestraft wird, wenn unverheiratete Personen Sex haben. Zwar sind viele dieser Gesetze nur noch teilweise in Kraft, aber es gibt nach wie vor genug gültige, über die man sich abends vor dem Fernseher amüsieren kann, wenn ein Anwalt mit einem absurden Gesetz von 1889 seinem Mandanten einen Freispruch beschert. In Deutschland kann so etwas nicht passieren, denn die Lücken unseres Rechtssystems sind sehr viel kleiner als im Rest der Welt. Die Gerichte arbeiten hierzulande auch schneller als woanders und trotz des einen oder anderen Skandals von Mauscheleien zwischen Richtern, Staatsanwälten und Privatpersonen gilt dieses System als weniger korrupt.
Doch nur, weil das System eines Landes besser ist als das anderer Staaten, ist es noch lange kein gutes. Alle haben die gleichen Fehler und Probleme, welche hier nur exemplarisch an den größtenteils mit Haft verbundenen Gesetzen in Deutschland erläutert werden.


Zunächst einmal ist das ganze System viel zu komplex, um es ernsthaft überschauen zu können. Freiheitsstrafen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in den zahlreichen anderen Gesetzesbüchern und Verordnungen. Aber alleine das StGB hat schon 358 Paragraphen. Wer kann sich überhaupt 200 verschiedene Arten vorstellen, mit denen er ins Gefängnis kommen kann?
Wie viele Gesetze es insgesamt gibt, die mit Freiheitsstrafen bewährt sind, kann ich bislang nicht sagen. Es gibt allerdings Strafvorschriften in der Abgabenordnung, im Bundesdatenschutzgesetz, Arzneimittelgesetz, Urheberrechtsgesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz und noch vielen anderen. Dazu kommen noch die Auslegungen der Gesetze. Je nachdem, wie in einzelnen richterlichen Beschlüssen entschieden wurde, können Gesetze auch auf eher abwegige Sachverhalte angewendet werden oder mögliche Grauzonen klar als Straftat deklarieren. Das Hoch- und Herunterladen von Musik und anderer Software ist eines der aktuellen Streitthemen. Daher gibt es weit über tausend Möglichkeiten im Gefängnis zu landen. Nimmt man dazu noch alle anderen Vorschriften, die mit Geldbußen und anderen Strafen versehen sind, dann geht es wohl in Richtung Hunderttausende. Bei so vielen Möglichkeiten sich Ärger einzuhandeln, ist es wohl schon wesentlich einfacher ein Buch darüber zu schreiben was alles erlaubt ist.
Grundsätzlich sollte man sich über Eines im Klaren sein: Wenn das Leben jedes Menschen in Deutschland dahingehend überwacht werden würde, ob er ein Gesetz übertritt, gäbe es nicht einen, der sich nicht strafbar machen würde. Ein guter Teil dürfte sogar um Gefängnisstrafen nicht herumkommen.


Das liegt nicht nur am Umfang des Ganzen, sondern auch an der Fragwürdigkeit mancher strafbewährten Taten. Fragwürdig sind diejenigen, welche zu banal sind oder bei denen es keine Nachteile für die Öffentlichkeit gibt.

Nach deutschem Recht ist die Doppelehe nach wie vor unter Strafe gestellt und zwar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Wozu?

Auch wenn es jeder schon einmal gemacht hat, ist die Beleidigung von Menschen verboten. Und zwar nicht nur von Angesicht zu Angesicht, sondern auch, wenn diese Person abwesend ist. Sollte ich etwa zu einem Bekannten sagen, der Klaus ist ein Psychopath, dann zählt das als eine Beleidigung nach § 185 StGB (oder §§ 186,187) und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Bis auf wenigen Ausnahmen müssten eigentliche alle Menschen in Deutschland als Wiederholungstäter ins Gefängnis.

Vergessliche haben es ebenso schwer: Wer ohne Fahrkarte erwischt wird, kommt beim ersten Mal häufig noch mit einem Verwarngeld davon. Doch je nach Laune des Betreibers, kann es beim zweiten Mal schon zu einer Anzeige kommen, nämlich gemäß § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“. Das Höchststrafmaß ist wieder einmal eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Pokerrunden mit Freunden sind ebenso ein Problem. Es geht hier nicht einmal um die hohen Gewinne, die man unversteuert bekommen könnte. Das würde ohnehin der Steuerhinterziehung gleichkommen. Das Problem besteht bereits dadurch, dass jemand ein Glücksspiel mit Geld veranstaltet. Die Regelung nach § 284 gilt für ein öffentliches Glücksspiel, aber genauso auch für geschlossene Gemeinschaften, in denen gewohnheitsmäßig, also regelmäßig z.B. jeden Freitagabend, eine Pokerrunde mit Freunden veranstaltet wird. Die Strafe für die Veranstaltung beträgt bis zu 2 Jahre Haft. Die Beteiligung an einem Glücksspiel wird mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet.
Die Begründung für die Strafbarkeit erfolgt aufgrund der Suchtprävention, die von Privatpersonen nicht geleistet wird, von Seiten der Regierung bzw. den Glückspielbetreibern aber durchaus. Denn wie jeder weiß, steht deutlich bei einem Lottoschein, dass Glücksspiel süchtig macht und ein Hinweis, an welche Stelle man sich wenden kann. Freunde bieten hier eine wesentlich schlechtere Grundlage als ein Warnhinweis, denn natürlich wird ihnen weniger Beachtung geschenkt als dem gesetzeskonformen Loszettel…

Milder bestraft, aber nicht weniger unsinnig, ist das Verbot vom Wildpinkeln. Geahndet wird es nach § 118, da es einer grob ungehörigen Handlung entspricht, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen. Auch wenn es nicht wirklich eindeutig geregelt ist, zählt auch das Wildpinkeln im Wald zu diesem Verbot, da es immer greift, sobald es von jemandem gesehen werden könnte. In diesem Fall von einem arglosen Spaziergänger, der damit belästigt wird. Wenn Menschen irgendwo hinpinkeln, gilt das als widernatürlich und ekelerregend. Wenn ein Hund pinkelt, ist das hingegen kein Problem, dieser darf auch irgendwo hinscheißen, solange es jemand wegmacht. Katzen vergraben ihr Geschäft, da spielt es sowieso keine Rolle. Bei Menschen ist ein Bußgeld um die 35 Euro fällig.

Doch wieder zurück zu den Taten mit hohem Strafmaß. Die Menschen in Deutschland werden relativ alt und nicht selten sehr krank. Ab einem gewissen Zeitpunkt geht es für viele nur noch bergab, ihre Kräfte schwinden dahin, für ihre Umgebung stellen sie nur noch eine Last dar. Irgendwann können sie nicht mehr selbst aufs Klo gehen, sich nicht mehr selbst waschen und auch nicht mehr alleine essen. Die eigene Würde verschwindet mehr und mehr. Dazu kommen Schmerzen am ganzen Körper und nur noch die Aussicht, dass es immer schlimmer wird. Da ist es nur verständlich, dass man seinem Leben ein Ende setzen will. Oftmals ist man an diesem Punkt aber schon zu schwach, um noch einen Selbst-Mord zu begehen. Man benötigt Hilfe von jemandem. Findet sich eine Person des Vertrauens egal ob ein Arzt, ein Angehöriger oder ein Freund, hat diese allerdings mehr zu tragen als nur eine große Verantwortung. Der Gesetzgeber sieht für eine Tötung auf Verlangen mindestens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Gefängnis vor.
Nur für denjenigen der sterben möchte, bleibt es straffrei. Schließlich kann er selbst über seinen Körper bestimmen.
Bei Drogen ist das natürlich ein anderer Fall. Wo wären wir auch wenn jeder Drogen für sich in normalen Mengen erwerben und es vielleicht noch an Freunde weitergeben könnte? Da braucht es klare Konsequenzen. Obwohl man damit niemanden außer sich selbst schädigt und eben diejenigen, die genauso für sich frei entscheiden, Drogen zu nehmen, kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.


Ob eine Freiheitsstrafe, also Gefängnis, wirklich durchgesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Rahmen unserer Gleichbehandlung vor Gericht sollte man meinen, dass objektive Maßstäbe angelegt werden können, je nach Tat. Tatsächlich wird die Höhe der Strafe aber von der Gunst des Richters bestimmt und davon, wie gut der jeweilige Verteidiger ist. Hat man viel Geld, kann man sich einen spezialisierten Anwalt leisten und hat somit auch entsprechend bessere Chancen, heil aus der Sache herauszukommen. Damit kann ein Urteil sehr wohl auch als käuflich gesehen werden.

Abgesehen vom Anwalt spielt das Verhalten des Angeklagten eine entscheidende Rolle bei der Strafzumessung. Verständlicherweise werden die wenigsten Menschen, die wegen Drogenbesitzes und Handel im Freundeskreis vor Gericht stehen, ernsthaft die Schwere ihrer Schuld verstehen oder ehrliche Reue zeigen.
Ein kurzes Beispiel dazu: Angenommen, Zigaretten wären in Deutschland keine legalen, sondern illegal eingestufte Drogen: Wie grotesk wäre die Vorstellung, einen Raucher wegen seines Zigarettenkonsums vor Gericht sitzen zu haben, der für sein falsches Verhalten Reue zeigt? Reue dafür, dass er seinem eigenen Körper geschadet hat, und natürlich auch dafür, andere Menschen zur Sucht getrieben zu haben, indem er mal ein Päckchen Zigaretten für diese mitgekauft hat oder sich hat anschnorren lassen. Wahrscheinlicher wäre es, dass er während der Verhandlung auf eine Unterbrechung besteht, um kurz eine rauchen zu können.
Vor Gericht spielt das Kriterium der Reue aber eine entscheidende Rolle für die Höhe der Strafe. Wird man gefragt, ob man die Schwere seiner Tat einsieht und auch die schlimmen Folgen für die deutsche Gesellschaft erkennt, ist die Antwort „Nein“ ein echtes Problem. Eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen wird damit wahrscheinlich und somit auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Wenn man sich völlig uneinsichtig zeigt und auch noch ankündigt, nach dem Urteil weiterhin Drogen zu nehmen, weil man darin nichts Falsches erkennen kann, ist der Freiheitsentzug schon so gut wie unterschrieben. Das Recht auf Ehrlichkeit ist schließlich nicht gegeben, nur das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und das natürlich nur, wenn man die richtige Meinung vertritt.
Wenn man die falsche Meinung vertritt und danach handelt, ist man schließlich eine Bedrohung für sich selbst. Daher muss man vom Staat geschützt und bevormundet werden.

Sollte jemand aufgrund seiner Taten und seiner Ehrlichkeit tatsächlich im Gefängnis landen kann diese verblendete Person nun endlich geläutert werden. Schließlich bleibt ihr hier genug Zeit, um nachzudenken, und außerdem sind Drogen im Gefängnis bekanntermaßen verboten. Ja, so wäre vermutlich die Wunschvorstellung. Faktisch ist man an einem Ort mit allen möglichen Arten von Verbrechern. Also Gewalttätern, Süchtigen, Dieben, Schmugglern usw.
In einer augenöffnenden Studie über deutsche Gefängnisse wurden sämtliche Klischees bestätigt, von denen man auch so schon gehört hatte. Die meisten Insassen vertrauen ihre Sicherheit lieber anderen Insassen an als dem Wachpersonal. Die Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Monats verprügelt zu werden, liegt bei 25%, die Möglichkeit einer Vergewaltigung bei 5%. Jeder Sechste hat innerhalb eines Monats Drogen zu sich genommen.
So etwas passiert, wenn man kriminelle Menschen an ein und den gleichen Ort und zudem noch getrennt nach Geschlechtern wegsperrt.
Richter und Staatsanwälte wissen natürlich von diesen Problemen. Aber es ist ihnen egal, schließlich kann man da nichts machen und es könnte ja viel schlimmer sein. Ja das könnte es natürlich. Mit einem Rechtsstaat hat das aber trotzdem nichts mehr zu tun. Wenn der Staat Menschen aufgrund ihrer Taten die Freiheit nimmt, kann er sie nicht dorthin wegsperren, wo exakt die gleichen Taten begangen werden und noch schlimmere dazu.

Sonst hat man am Anfang einen ehrlichen Menschen mit einem leichten Drogenproblem, für den soweit aber noch alles in Ordnung war und am Ende steht dort aber jemand, dessen Leben durch einen Eintrag in sein Führungszeugnis verbaut ist und der im Gefängnis verprügelt und von weiteren Drogen abhängig gemacht worden ist. Aus ihm wurde dank seiner Haftstrafe also ein ganz neuer Mensch. In gewisser Weise funktioniert das System also…

Es gibt immer wieder Leute, die argumentieren, dass man sich bei so kleinen Straftaten halt nicht erwischen lassen sollte und vor Gericht sowieso nur die Dümmsten die Wahrheit sagen. Diese Leute haben leider eines nicht verstanden: Die Gesetze in unserem Land sind für uns geschaffen worden. Also um uns zu schützen. Sie sind nicht dafür da, dass man sich um sie herum mogelt und andere Menschen belügt, um irgendwie damit durchzukommen. In einer Demokratie bilden die Menschen die darin leben das Gesetz und auch die Bestrafung die daraus zu folgen hat.
Wenn Gesetze also fehlerhaft sind und Gefängnisse ein Ort von zahllosen Straftaten sind, dann ist das etwas, was von uns verändert werden muss.